31. Mai 2024

Viele Zahlungsaufforderungen – aber keine Belege

Trotz gegenteiliger Zusage liefert die Firma Ackermann keine digitalen Belege zur Abrechnung 2022. Die Zurückbehaltungskampagne geht weiter.

Über 400 Mieterinnen und Mieter aus Fürstenried-West müssen weiter auf die Vorlage der Belege warten. Kurz vor den Osterfeiertagen hatten Vertreter der Prüfgemeinschaft die Anträge zur Belegeinsicht übergeben. Der verantwortlichen Hausverwaltung wurde eine Frist gesetzt: Bis zum 15. Mai sollten die Belege vorliegen.

Keine Belege – Ackermann hält Versprechen nicht ein

Seit zwei Wochen ist klar, dass Ackermann diese Frist nicht einhalten kann. Anscheinend hat das Zusammensuchen und das Versenden der Belege für das Unternehmen keine Priorität. Dabei hatten Ackermann-Vertreter noch bei Übergabe der Sammelbriefe zugesichert, eine Belegeinsicht rasch zu ermöglichen. Nun zeigt sich: das war heiße Luft.

Infolgedessen blieb die Mietergemeinschaft nicht untätig. Ein neues Rundschreiben wurde an die 400 Mieter verteilt. Darin fordern die Freiwilligen die Mieter auf, sich aktiver an der Zurückbehaltung der Betriebskosten zu beteiligen. Mit dem Rundschreiben wurde ein Formular der Mietergewerkschaft zur Kündigung des SEPA-Mandats verteilt.

Offenbar hatte die Aktion Erfolg: bei der Mietergewerkschaft meldeten sich viele Mieter, die angaben ab Juni nur noch die Kaltmiete zu überweisen.

Statt Belegen gibt es „Zahlungserinnerungen“

Aber auch Ackermann wurde tätig. Mitte dieser Woche meldeten sich aus der ganzen Siedlung aufgeregte Mieter bei der Gewerkschaft. In den Briefkästen lägen Zahlungserinnerungen. In den Schreiben werden die Mieter darauf hingewiesen, dass das „Mieterkonto […] entsprechend unserer Unterlagen derzeit einen Rückstand auf[weist]„. Später erfolgt wie zufällig inmitten eines Absatzes der Einwand: „Sollten Sie Ihren Rückstand bereits ausgeglichen oder einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.“

Was bezweckt Ackermann damit?

Der Zeitpunkt für den Versand der Mahnungen wurde geschickt gewählt. Während der Pfingstferien, in der kurzen Arbeitswoche zu Fronleichnam, kurz vor Monatsende – und damit kurz vor der nächsten Mietzahlung. Möchte Ackermann die Zurückbehaltungskampagne auf diese Weise brechen?

Was auch immer Ackermann dazu bewogen hat, den Weg der Konfrontation zu gehen: Sie werden damit nicht durchkommen. Jeder Mieter kann die sogenannten „Mahnungen“ ignorieren, sofern der Betreffende mit unserem Sammelbrief die Belegeinsicht gefordert hat. Wir fordern alle Mieter auf, sich nicht durch dieses Manöver einschüchtern zu lassen. Das Zurückbehaltungsrecht besteht fort – bis zur vollständigen Vorlage aller Belege.

Maximilian Rathke, Zweiter Vorsitzender der Mietergewerkschaft

Erste Gegenmaßnahmen sind schon erfolgt: Mieter hängen Schreiben der Gewerkschaft in die Hausflure, auf denen das Zurückbehaltungsrecht erläutert wird.

Finale Frist für Ackermann bis zum 20. Juni

Die Mietergemeinschaft fordert Ackermann auf, die digitalen Belege endlich herauszugeben. Um nicht wieder vertröstet zu werden, hat die Mietergemeinschaft drei Terminvorschläge für die Belegeinsicht unterbreitet. Sollten auch diese Termine scheitern werden die Mieter am 20. Juni eine aufsuchende Belegeinsicht am Geschäftssitz von Ackermann vornehmen. Nun kommt es auf darauf an: Wenn bis Ende Juni weiterhin alle Anfragen der Mieter ins Leere laufen, gilt die Belegeinsicht als endgültig verweigert.

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