6. Februar 2022

Urteil vom Bundesgerichtshof: Mietergewerkschaft fordert von Vonovia Rückzahlung der Hauswartskosten

Die Vonovia hat jahrelang ihren Mietern Hauswartkosten in Rechnung gestellt, ohne diese belegen zu können. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor, das Anfang Dezember veröffentlicht wurde. In dem Urteil vom 27.10.2021 (Az. VIII ZR 114/21) bestätigen die Richter, dass die übersandten Rechnungen der Vonovia Immobilienservice GmbH nicht die tatsächlichen Hauswartkosten belegen. Ohne Vorlage gültiger Belege, kann aber jeder Mieter die Zahlung der Nebenkosten verweigern.

In dem vorliegenden Fall hatten sich Dresdner Mieter der Vonovia gegen nicht nachvollziehbare Umlagen in den Nebenkostenabrechnungen gewehrt. Nun ist klar: Für die aufgeführten Hausmeisterkosten gab es keinen Rechtsgrund. Sie waren wohl frei erfunden.

Wir fordern deshalb für alle Vonovia-Mieter:

  1. Rückwirkende Streichung der Hauswartskosten aus den Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  2. Rückerstattung der rechtswidrig erhobenen Hauswartskosten

Nach Einschätzung von Knut Unger vom MieterInnenverein Witten würde die Rückzahlung in den meisten Fällen pro Mietpartei und Jahr 100 Euro betragen.

Die Vonovia macht bislang allerdings keinerlei Anstalten, dieses unrechtmäßig erworbene Geld freiwillig an ihre Mieter zurückzuzahlen. Deshalb müssen wir tätig werden und aktiv unser Recht einfordern.