11. Januar 2023

Stiftung für wohltätige Zwecke weigert sich Zahlungsnachweise für Betriebskostenabrechnung(en) vorzulegen

Horrende Nachforderungsbeträge bei den Betriebskostenabrechnungen, die Weigerung der Geschäftsführung, entscheidende Belege offen zu legen und persönliche Schikane – was die Mieterinnen des Damenheim einer wohltätigen Stiftung erleben, konterkariert den Gründungsgedanken der Stifterin Minka von Goldschmidt-Rothschild.

Seit dem Sommer 2021 ist die Mietergewerkschaft im Damenheim der „Freiherrlich Wilhelm Carl von Rothschild’schen Stiftung für wohltätige und gemeinnützige Zwecke“ in Frankfurt-Dornbusch aktiv. Drei Mieterinnen setzten einen Hilferuf ab, nachdem sie exorbitant, hohe Betriebskostennachforderung vom Vermieter, dem Geschäftsführer der Stiftung, erhalten haben.

Trotz mehrmaliger Aufforderung hat der Vermieter bis heute nicht alle relevanten Belege, die für eine vollständige Prüfung notwendig sind, vorgelegt – weder für das Kalenderjahr 2020 noch für 2021.

Zur Erinnerung: Der Vermieter darf nur tatsächlich anfallende Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Um dies überprüfen zu können, muss er auf Anfrage der Mieter entsprechende Belege für die Kosten offenlegen. Dazu gehören mindestens a) die Rechnungen, b) die dazugehörenden Verträge und ggfs. Leistungsnachweise sowie c) die Zahlungsnachweise. Bei erbrachten Arbeitsleistungen (z.B. durch einen Hausmeister) umfasst der Beleg auch den konkreten Tätigkeitsnachweis.

Im vorliegenden Fall geht es insbesondere um die entsprechenden Zahlungsnachweise (ein Nachweis, der die tatsächliche Begleichung der Rechnung bestätigt, z.B. ein Kontoauszug). Bis heute haben wir keinen einzigen davon gesehen.

Daneben zeichnet sich jetzt schon ab, dass die Abrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 eklatante Fehler aufweisen. Es werden bspw. bei der Treppenhausreinigung, einer der umstrittensten Posten, Leistungen abgerechnet, die im ursprünglichen Leistungsverzeichnis gar nicht aufgelistet sind. Darüber hinaus sind die Kosten für die Treppenhausreinigung überdurchschnittlich hoch. Die Bewohnerinnen zahlen etwa 1,20 Euro pro m² pro Monat. Das sind ca. 600 % mehr als der durchschnittliche Preis für die Gebäudereinigung laut Betriebskostenspiegel Hessen für das Jahr 2020/21 (0,20 Euro pro m² pro Monat).

Für die Posten Hausmeister und Gartenpflege gibt es weder Vertrag noch Leistungsverzeichnis, usw.

Die Liste ließe sich fortführen. Feststeht, dass die Mieterinnen die Überprüfung nicht abschließen können, bis die angeforderten Belege vollständig übermittelt worden sind. Obwohl die Mieterinnen die Nachforderungen daher eigentlich nicht zahlen müssten (Stichwort: Zurückbehaltung aufgrund fehlender oder nicht vollständiger Belegeinsicht), hat ein Großteil der Mieterinnen, außer unsere Mitglieder, diese beglichen.

Der Vermieter hat also mit den Betriebskostenabrechnungen verdient. Dies müssen wir solange annehmen bis alle Belege vorliegen und überprüft worden sind. Diese „versteckte“ Mieterhöhung widerspricht jedoch nicht nur dem geltenden Recht, sondern auch dem Gründungsgedanken der Stifterin Minka von Goldschmidt-Rothschild. Diese wollte einkommensschwachen Frankfurter Bürgerinnen bezahlbaren Wohnraum schaffen. Zwar zahlen die Bewohnerinnen vergleichsweise wenig Kaltmiete – es nützt ihnen nur nichts, wenn durch fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen der Vermieter die Erhöhung der Kaltmiete verschleiert.  

Aufgrund des im Jahr 2020 wachsenden Unmuts, versammelten sich die Mieterinnen und stellten einen Forderungskatalog auf, der über das Anliegen der bloßen Berichtigung der Abrechnung hinausging. Es wurde bspw. auch gefordert, endlich bestimmte Reparaturen und Instandhaltungen auszuführen. Eine Unterschriftenkampagne wurde initiiert und 20 von 36 Mietparteien unterschrieben den weitreichenden Forderungskatalog.

Einige Forderungen wurden aufgrund des Drucks der Mieterinnen direkt vom Vermieter umgesetzt (kostenlose Mansarde/Keller für jede Mieterin, Entfernung der Taubengitter an den Balkonen auf Wunsch und die kostenlose Nutzung des Gemeinschaftsraums). Der Vermieter musste außerdem zugeben, dass für die Abrechnung für 2020 etwa 285,- Euro zu viel umgelegt wurden. Diesen Betrag, was knapp 17,- Euro pro Mieterin entspricht, wollte er allen Mieterinnen zurückerstatten. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Was allerdings geschehen ist, ist die Zunahme von persönlicher Schikane seitens des Personals der Stiftung (Einschüchterungen, unerlaubtes Betreten von Wohnungen etc.) bei gleichzeitigen Zugeständnissen und Signalisierung von Gesprächsbereitschaft.

So wollte und will die Stiftung einen Keil zwischen die Mieterinnen treiben. Dies dürfen wir nicht zulassen. Jeder Mieter hat das Recht auf eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung.

Nicht die Mitglieder der Mietergewerkschaft oder andere engagierte Mieterinnen bringen Unruhe in die Liegenschaft, sondern der Vermieter mit seiner Weigerung alle Belege offen zu legen.

Damit alle Unklarheiten restlos beseitigt werden können, muss uns der Vermieter alle oben genannten Belege, sowohl für die Abrechnung 2020 und 2021 als auch in der Zukunft, zukommen lassen. Anschließend können wir die Belege prüfen und die tatsächlich anfallenden Kosten feststellen, die selbstverständlich dann von den Mieterinnen zu tragen sind. Es liegt damit in der Hand des Vermieters, ob es weiterhin „Unruhe“ in der Liegenschaft gibt oder nicht.

Daher fordern wir:

  • Die Übermittlung aller von uns angeforderten Belege für die Abrechnung 2020 und 2021
  • Zahlungsaufforderungen für die Nachforderungen zu unterlassen, bis alle Belege übermittelt und ihre Prüfung abgeschlossen ist.
  • Die Zusicherung in Zukunft, alle Belege ohne Verzögerung offen zu legen.
  • Die Zurückerstattung der fehlerhaft berechneten 16,80 Euro aus der Abrechnung 2020 für alle Mieterinnen.
  • Die Erfüllung der noch offenen Forderungen aus dem Forderungskatalog von 2020 (Verdichtung der Fenster und die Erneuerung der Wohnungstüren).
  • Die Einstellung der persönlichen Schikane einiger Mieterinnen seitens des Personals der Stiftung.