Klage abgewiesen! Vonovia entschuldigt sich bei Leipziger Mietergewerkschaftern

Zwei Mieter aus Leipzig-Gohlis haben vor dem Amtsgericht Leipzig einen vollen Erfolg erreicht. Die durch die Vonovia eingereichte Klage auf Zahlung von rund 3500 EUR aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung wurde vollständig abgewiesen.

Ursprünglich wurden die Mitglieder Martin und Navina, die seit 2018 in Gohlis leben, auf Zahlung von über 6000 EUR für die Betriebskostenabrechnung 2022 sowie ursprünglich geltend gemachter Mietschulden in Anspruch genommen. Bereits im Vorfeld der mündlichen Verhandlung hatte die Vonovia Ihre Klage teilweise zurückgenommen. Vergangene Woche verneinte das Gericht nun auch einen Anspruch auf die noch übrigen 3500 EUR.

Eine Bestätigung für das Zurückbehaltungsrecht

Dem Rechtstreit zugrunde liegt eine augenscheinlich fehlerhafte Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten aus dem Jahr 2022, die aus Sicht des Gerichts nicht nachvollziehbar war. Das Gericht in Leipzig bestätigte, dass die Mieter berechtigt waren, die Leistung zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht), nachdem die Vonovia die entsprechenden Belege für die Heiz- und Warmwasserkosten bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht vorlegte.

Vonovia muss sich entschuldigen

Ein Sprecher des Wohnungskonzerns entschuldigt sich bei den Mietern aus Leipzig öffentlich in einem Pressebericht und räumt einen „fehlerhaften Ablauf“ ein. Trotzdem forderte der Konzern auch nach Verkündung des Urteils die Mieter weiterhin zur Zahlung auf.

Die Mietergewerkschaft ist seit Mai 2024 in Gohlis aktiv und kämpft dort an Seite der Mieter für gerechtere Nebenkostenabrechnungen und gegen andere Mietprobleme. Inzwischen werden regelmäßige Mieterversammlungen im Gohliser Schlösschen organisiert, um so mit den Nachbarn des Viertels in Kontakt zu kommen und sich über Lösungswege auszutauschen. Dabei fällt auf, dass viele Mieter im Viertel unter den gleichen Problemen leiden.

Große Erleichterung – aber die Schlacht ist noch nicht vorbei

Unser Mitglied Navina ist nach dem Urteil erleichtert: „Wir hoffen, dass sich durch das Urteil andere Mieter:innen darin bestärkt fühlen, um ihre Rechte zu kämpfen. Auch wenn es manchmal zäh und aufreibend ist, kann man so viel erreichen. Und das am Besten im Kollektiv, um sich gegenseitig zu unterstützen.“

Zum Urteil: Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 168 C 3305/24

Kontakt nach Leipzig: leipzig@mietergewerkschaft.de

Presse: https://www.lvz.de/lokales/leipzig/in-leipzig-streit-um-4500-euro-betriebskosten-gohliser-mieter-gewinnen-prozess-gegen-vonovia-RVNDO6RNTBERPE6OFG6GHTQQKI.html
(Artikel hier als PDF verfügbar).

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