Vonovia ist mit rund 500 000 Wohnungen der größte Immobilienkonzern Deutschlands. Er wirbt damit, Menschen ein gutes und bezahlbares Zuhause zu ermöglichen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die drei häufigsten von den Mietern thematisierten Probleme bei der Vonovia:
1. Intransparente Betriebskostenabrechnung
Die jährliche Heiz- und Nebenkostenabrechung ist immer wieder ein großes Ärgernis für die Mieter der Vonovia und sie wird zu Recht von vielen Mietern als versteckte zweite Miete bezeichnet. Normalerweise darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nur tatsächlich anfallende Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen, hat der Mieter das Recht, vom Vermieter Belege über die Kosten zu verlangen. Ein Problem bei der Vonovia: Die Belege für die meisten Betriebskostenpositionen werden konzernintern durch die eigenen Tochtergesellschaften ausgestellt. So kann nicht ausreichend überprüft werden, ob die Betriebskosten tatsächlich angefallen sind. Zumal Vonovia die Einsicht in die Orginalbelege und die Nachweise der Zahlung der in den Rechnungen angebenen Beiträge auf die angegebenen Bankkonten verweigert. Somit sind die Kosten vieler Betriebskostenpositionen nicht belegt und komplett zu erstatten. Eine ausführliche Darstellung der dubiosen Betriebskostenabrechnungspraxis findest Du auf der Homepage des Mietvereins Witten und in seinem offenen Brief an Vonovia.
2. Intransparente Modernisierungsmieterhöhung
Das gleiche Problem wie bei der Betriebskostenabrechnung besteht bei den Modernisierungsmieterhöhungen. Auch hier kann Vonovia bei so gut wie keiner Rechnungsposition die Richtigkeit nachweisen, da die „Belege“, d.h. Verträge, Rechnungen und Buchungsausdrucke, von der konzerninternen Datenbank erzeugt werden. In keinem Fall hat die Vonovia Einsicht in Überweisungsbelege auf Bankkonten gewährt. Es handelt sich also auch hier laut Mietverein Witten „von der Vonovia mit vielen zahlen bedrucktes Papier, nicht aber um Nachweise der tatsächlichen Kosten des Personals oder der Lieferung“. Darüber hinaus muss bei Mieterhöhungen infolge von Modernisierungsmaßnahmen stets transparent und ausführlich unterschieden werden, was eine Instandhaltungs- und was eine Modernisierungsmaßnahme ist. Nur letztere können anteilig auf den Mieter umgelegt werden. Wird festgestellt, dass diese Aufschlüsselung nicht ausreichend ist, ist die Modernisierungsmieterhöhung unwirksam. Beim Mietverein Witten findest Du eine ausführliche Darstellung dieser Problematik.
3. Ausbleibende Mängelbeseitigung
Oft braucht die Vonovia Monate bis sie von Mietern angezeigten Mängel in Wohnungen oder im Wohnumfeld beseitigt. Manchmal passiert auch einfach gar nichts und die Mieter bleiben jahrelang auf den Mängeln sitzen oder beheben sie selbst und kommen dann für die Kosten auf. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet Wohnungsmängel (undichte Fenster, eine ausgefallene Heizung, verstopfte Abflüsse etc.) zeitnah zu beheben und die Wohnung damit in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand zu halten.