27. Juni 2024

Ackermann verweigert vollständige Belegeinsicht

Mieter aus Fürstenried suchen den Geschäftssitz der Firma Ackermann auf und verlangen vergeblich Einsicht in die Belege. Geschäftsführer Schwarzenböck tritt auf und bittet wieder einmal um Verständnis. Mahnungen soll es nicht mehr geben.

Der Termin zur „aufsuchenden Belegeinsicht“ am vergangenen Donnerstag war auf mehreren Wegen (Post, E-Mails an mehrere Adressen des Vermieters einschl. der des Geschäftsführers, Herrn Schwarzenböck) mitgeteilt worden.

Vor Ort viele verdutze Gesichter

Vor Ort waren ein Dutzend Mieter, die auf diese Weise den letztmaligen Versuch zur Belegeinsicht wahrnehmen wollten. Zwei Mitarbeiter von der Ackermann Hausverwaltung öffneten um 9 Uhr die Türen zu den Geschäftsräumen. Sie machten darauf aufmerksam, dass der Termin seitens Ackermann nicht bestätigt sei. Sie informierten den Geschäftsführer, Herrn Schwarzenböck, der dann zur Mietergruppe ins Treppenhaus vor die Geschäftsräume kam.

Herr Schwarzenböck erklärte, die Ordner mit den Belegen und die zuständigen Mitarbeiter wären heute im Quartiersbüro in Fürstenried. Er stellte sich überrascht, dass die Mieter in der Garmischer Str. 7 aufgetaucht seien.

Auseinandersetzung im Treppenhaus

Die Mieter stellten klar, dass Ackermann mehrmals über den Termin informiert worden sei und dass die Belegeinsicht in den Räumen des Vermieters stattfinden müsse.

Eine andere Möglichkeit zur Belegeinsicht gab es nicht mehr: der Vermieter hatte auf keinen der drei Sammelbriefe aus der Mietergemeinschaft geantwortet und digital nur unvollständige Belege vorgelegt. Folgerichtig verlangten die Mieter die Belegeinsicht vor Ort.

Schwarzenböck erklärte, es sei eine externe Firma mit 3 Vollzeitangestellten dabei, die Abrechnungen zu überprüfen, es müssten noch Rechnungen von den Stadtwerken, die nachträglich gekommen sind, verarbeitet werden. Der dafür zuständige Mitarbeiter sei seit mehreren Wochen krank und man hätte Probleme mit dem Datenschutz. Die Übergabe auf die externen Mitarbeiter sei schwierig. Das sei auch der Grund dafür, dass weiterhin grundlos Mahnungen verschickt werden. Schwarzenböck sicherte außerdem zu, dass die aktuelle Mahnwelle so bald wie möglich gestoppt würde.

Die Mieter beschwerten sich darüber, dass Schreiben und E-Mails vonseiten der Hausverwaltung ignoriert worden seien. Herr Schwarzenböck meinte daraufhin, dass Ackermann alle Belege digital zur Verfügung gestellt habe. Hier regte sich Protest. Die Mieter erklärten, dass die im Juni gelieferten Belege die gleichen Belege sind, die sie bereits im Februar per Ordner bekommen hätten. Die damals eingereichten Einwendungen wären nicht berücksichtigt worden. Wichtige Belege – z.B. Verträge, Tätigkeitsnachweise oder Zahlungsnachweise – würden nach einer dreimonatigen Wartezeit immer noch fehlen.

Eine letzte Gnadenfrist – wieder verstrichen

Zum Ende des Gesprächs gab Geschäftsführer Schwarzenböck das Versprechen – mit dem Einwand, es wahrscheinlich nicht einhalten zu können – dass er bis Dienstag, den 25.06., 18:00 Uhr mitteilen kann, bis wann die Belegeinsicht möglich wäre. Die Vertreter der Mieterseite räumten widerstrebend eine letzte Gnadenfrist von vier Werktagen ein. Sie stellten fest, dass sie die Belegeinsicht als verweigert betrachten würden, falls bis zum 25.06., 18:00 Uhr die fehlenden Belege nicht digital vorliegen.

Tatsächlich meldete sich Ackermann am 25.06. per Mail. Die fehlenden Belege könne man erst „sukzessive“ nachreichen. Diese erneute Ausrede werden die Mieter nicht mehr gelten lassen. Die fortlaufende Überprüfung von Zwischenständen ist unzumutbar.

Fazit: Endgültige Verweigerung der Belegeinsicht

Damit ist die letzte Frist zur Vorlage der vollständigen Belege verstrichen. Die Belegeinsicht gilt jetzt als endgültig verweigert. Kommende Woche beraten die Freiwilligen der Mietergemeinschaft über die nächsten Schritte.

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