Wie setzt sich die ortsübliche Vergleichsmiete zusammen?
Der Mietspiegel 2025 für München legt fest, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung ist. Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ ist die Grundlage für Mieterhöhungen nach § 558 BGB.
Damit Sie sich im komplexen Mietspiegel besser zurechtfinden, haben wir die Berechnung in drei Blöcke aufgeteilt:
Block 1: Grundpreis
Der Ausgangswert der Miete in Euro pro Quadratmeter und Monat. Er wird aus Tabellen im Mietspiegel direkt abgelesen – abhängig von Baujahr und Wohnfläche.
Block 2: Zu- und Abschläge
Je nach Ausstattung, Bauweise oder Wohnlage können Beträge vom Grundpreis abgezogen oder hinzugefügt werden. Das ist oft der komplizierteste Teil der Berechnung.
Hier hilft unser Mietspiegelassistent: Er führt Sie Schritt für Schritt durch diese Merkmale.
Block 3: Begründete Abweichungen
Manche Besonderheiten sind im Mietspiegel nicht erfasst. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Wohnung dadurch abweicht (z. B. extrem schlechter Zustand), können Sie dies als begründete Abweichung geltend machen.
Beispielrechnung
Block 1 (Grundpreis): 11,62 €/m²
Block 2 (Zu-/Abschläge): +0,55 € (z. B. Balkon) –1,12 € (einfacher Boden)
Block 3 (Abweichungen): keine
Endsumme: 11,05 €/m²