6 Jahre Mietergewerkschaft: Neuer Vorstand gewählt – Fördermitgliedschaft bald möglich
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28.06. in Frankfurt am Main hat die Mietergewerkschaft Deutschland einen neuen Vorstand gewählt und Satzungsanpassungen beschlossen.
Am 2. Juli 2025 feierte die Mietergewerkschaft Deutschland ihr sechsjähriges Bestehen. Wenige Tage zuvor kamen Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet auf Einladung des Vorstands zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main zusammen. Neben einem Rückblick auf die bisherige Entwicklung stand die zukünftige Ausrichtung des Vereins im Mittelpunkt – personell, organisatorisch und inhaltlich.
Vorstand erweitert: Drei Beisitzer bis Ende des Jahres gewählt
Ein zentraler Punkt der Versammlung war die Neuwahl des Vorstands. Arwin Qaderi, langjähriger Schatzmeister, schied auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus. Einstimmig wurde Andy Uphoff zu seinem Nachfolger gewählt. Eine wichtige Neuerung: Durch eine beschlossene Satzungsänderung wurde das Gremium um drei Beisitzer erweitert. Diese sollen den Vorstand gleichberechtigt unterstützen und neue Impulse in die Vorstandsarbeit einbringen.
Als neue Beisitzer wurden einstimmig gewählt: Nora Kemken, Martin Renz und Arwin Quaderi.
Reorganisation: IT, Zusammenarbeit und Bildungsarbeit im Fokus
Erster Vorsitzender Daniel Katzenmaier stellte den aktuellen Stand der Reorganisation vor. Im Zentrum steht die Modernisierung der IT-Infrastruktur sowie die Verbesserung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Ortssprechern und Mitgliedern.
„Wir brauchen Werkzeuge, die unserem Anspruch gerecht werden – Transparenz, Mitbestimmung und gemeinsames Arbeiten auf Augenhöhe. Daran arbeiten wir gerade mit Hochdruck.“
Daniel Katzenmaier
Zweiter Vorsitzender Maximilian Rathke betonte in seinem Beitrag die zentrale Rolle der Schulungsarbeit:
„Nur durch Bildung und kollektive Selbstermächtigung können wir den Unterschied zu klassischen Mietervereinen deutlich machen. Wir setzen auf Selbsthilfe statt Dienstleistung. Damit das klappt, müssen wir unser Lernangebot massiv ausbauen.“
Maximilian Rathke
Satzungsänderung: Fördermitgliedschaft jetzt möglich
Ein weiterer wichtiger Beschluss betrifft die Satzung: Künftig kann neben der ordentlichen auch eine neue Form der Mitgliedschaft erworben werden – die Fördermitgliedschaft. Diese richtet sich an Personen, die keine Mieter sind oder ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, sich aber ideell und finanziell an dem Aufbau der Mietergewerkschaft beteiligen möchten.
Fördermitglieder erhalten keine Mitgliedschaftsrechte, können aber mit einer qualifizierten Mehrheit in den Beisitz des Vorstandes gewählt werden. Damit öffnet sich die Mietergewerkschaft bewusst für neue Formen der Unterstützung – ohne den Kern der Organisation zu verwässern.
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